
Messkonzepte & §14a EnWG
Das richtige Messkonzept für PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox spart dauerhaft Geld.
Wer PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox kombiniert, muss festlegen, wie Strom gemessen und abgerechnet wird. Das richtige Messkonzept entscheidet darüber, ob Sie günstige Wärmepumpentarife nutzen können, ob reduzierte Netzentgelte nach §14a greifen und wie viel Solarstrom Sie selbst verbrauchen.
Was wir planen und umsetzen
- Kaskadenmessung und Unterzähler für Wärmepumpe oder Wallbox
- Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher) nach §14a EnWG
- Platz und Verdrahtung für die Steuerbox des Netzbetreibers
- Energiemanagement, das PV-Überschuss gezielt auf Wärmepumpe, Wallbox und Speicher verteilt
- Abstimmung des Messkonzepts mit dem Netzbetreiber
Was ist §14a EnWG?
Seit 2024 müssen neue Wärmepumpen und Wallboxen über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden. Im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Der Netzbetreiber darf die Leistung in seltenen Engpässen kurzzeitig begrenzen – eine Mindestleistung bleibt immer erhalten. Welches der Entgelt-Module für Sie günstiger ist, rechnen wir mit Ihnen durch.
